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Be- und Verwertung von Bank- und Insolvenzimmobilien & Immobilien der öffentlichen Hand



Allgemeine Geschäftsbedingungen der DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH


Vorbemerkung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden der deutschen Standorte der DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH. Sie bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 1 Vertraulichkeit

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH an Dritte weitergegeben werden. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Wertergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet-/Kaufvertrag) zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.

§ 2 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

§ 3 Haftungsbeschränkung

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Übrigen haftet die DeuGIV-Deutsche Grund-&ImmobilienVerwertung GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Vertragsabschluss

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages, sofern eine Provision vereinbart wurde und nicht zu gesetzlichen Vorgaben in Widerspruch steht. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag zudem um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Ist der Auftrag jedoch vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls gestellt, so kann die DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH nur von diesem eine Provision einfordern, sofern entsprechend vorher vereinbart. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH zu zahlen. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision bzw. den Vorgaben des §3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist.

§ 5 Doppeltätigkeit

Die DeuGIV-Deutsche Grund- & ImmobilienVerwertung GmbH ist berechtigt sowohl für den Veräußerer wir auch den Erwerber gleichzeitig tätig zu sein. Dem Käufer ist bekannt, dass DeuGIV-Deutsche Grund- & ImmobilienVerwertung GmbH als Be- und Verwerter von Immobilienvermögen zusätzlich zur Käuferprovision gegenüber dem Eigentümer/Gläubigerbank/Grundpfandrechtgläubiger Verwertungskosten in Anrechnung bringen kann.

§ 6 Rückfrageklausel

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermarktung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass die Eigentümerin verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der DeuGIV-Deutsche Grund-&ImmobilienVerwertung GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 7 Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch der Firma DeuGIV-Deutsche Grund-& ImmobilienVerwertung GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 8 Gerichtsstand

Ich erkläre hiermit meine ausdrückliche Einwilligung für Telefonanrufe Ihrerseits zwecks Beratung und Information zu Immobilienangeboten. Sollte ich hiermit nicht mehr einverstanden sein, so werde ich dies der Firma KK-Immobilien, Inhaberin Katrin Kössler schriftlich mitteilen.“

§ 9 Gerichtsstand

Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Bad Homburg v.d.H. vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Abs. 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.